Öffentliches Eigentum dient der Öffentlichkeit
- Der Wert und Umfang öffentlicher Liegenschaften wird im Saldo nicht weiter reduziert.
- Landeseigene Liegenschaften und Wohnungsbaugesellschaften werden der Stadtplanung und nicht der Finanz- und Wirtschaftsverwaltung unterstellt.
- Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften werden dem Gemeinwohl verpflichtet und schaffen bezahlbare Wohnungen.
- Die Stadtplanung nimmt öffentliche Interessen selbstbewusster wahr und setzt die gültigen und neue Formen der Bürgerbeteiligung u.a. mithilfe des Planungsrechts durch.
- Jede Ausweitung des Baurechts wird an soziale und ökologische Ziele gekoppelt.
- Alternative Formen des Eigentums, wie z.B. Genossenschaftsmodelle und Investitionen zur Eigennutzung werden durch behutsame Vergabeverfahren unterstützt, um Eigentumsbildung auf eine gesellschaftlich breite Basis zu stellen.
- Zwischen Nutzern und öffentlichen Einrichtungen wird eine enge Zusammenarbeit vorangetrieben, damit Stadtentwicklungsmaßnahmen sinnvoll an lokale Bedürfnisse gekoppelt werden.
- Alle städtebaulichen und 'Public-Private-Partnership'- Verträge werden transparent öffentlich gemacht.
- Ein 'Katastrophenkataster' aller problematischen landeseigenen Besitztümer wird transparent öffentlich gemacht.
Eine gemischte Stadt ist eine starke Stadt
- Um Durchmischung zu fördern, werden im Berliner Flächennutzungsplan Kerngebiete in Mischgebiete umgewidmet. Bei stadtplanerischen Umwidmungen dürfen nicht die Verluste sozialisiert werden, während die Gewinne privatisiert werden.
- Es werden verstärkt Bauvorhaben gefördert, die neue, modellhafte Konzepte für Mischung auf unterschiedlichen Ebenen entwickeln (Sozial, Nutzung, Finanzierung und die Entfaltung der Stadtnatur).
- Das Erbbaurecht wird als Instrument eingesetzt, um soziale Durchmischung und bezahlbare Wohnungen langfristig zu sichern und den Boden in Gemeineigentum zu belassen.
- Anstatt Gewerbe-Investoren weiter zu bestimmten Wohnungsbauanteilen zu zwingen, werden Private-Private-Partnerships gesucht, die Wohnungsanteile tatsächlich bauen wollen.
- Schutz und Schaffung kleinteiliger Gewerbeflächen im lokalen Wohnumfeld gehören zu den Zielen der Stadtplanung.
Neubauten sind die günstigen Wohnungen von morgen
- Experimentelle Spielräume von Baustandards werden im Rahmen besonderer Programme zugelassen.
- Bauliche Selbsthilfe im Neubau und bei Sanierungen wird unterstützt.
- Gemeinschaftliche Wohnformen werden gefördert.
- Bei allen Baugenehmigungen muss eine flexible Nutzung für zukünftige Veränderungen wie z.B. Wohnen im Alter nachgewiesen werden.
- Förderprogramme zur energetischen Verbesserung werden so gestaltet, dass sie Verdrängung verhindern.
- Bei Altbauten fließt die Herstellungsenergie in die Berechnung der Gesamtenergiebilanz ein.
- Ein Know-how-Transfer sorgt dafür, dass Wohnungsbaugesellschaften von den wertvollen Erfahrungen und Erkenntnisgewinnen vieler Berliner Neubau-Projekte der vergangenen 10 Jahre profitieren.
- Die IBA 2020 ist ein möglicher Rahmen, um die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen.